Vertragserfüllungsgarantie

Vertragserfüllungsgarantie
Erfüllungsgarantie; Form der  Garantie. Die V. sichert den Besteller/Käufer für den Fall ab, dass der Verkäufer den vertraglich vereinbarten Pflichten nicht oder nur teilweise nachkommt. Im Unterschied zur  Liefergarantie und Leistungs-Garantie sowie zur  Gewährleistungsgarantie, durch die die Erfüllung einzelner spezieller Pflichten abgesichert wird, hat die V. die Gesamterfüllung eines Vertrages zum Gegenstand.

Lexikon der Economics. 2013.

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